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Engagement/ Öffentlichkeitsarbeit

Als Mutter zweier Kinder, wovon eins umfangreichem Unterstützungsbedarf hat, bekomme ich sehr häufig mit, dass unser Sohn zwar gut versorgt ist, viele seiner Klassenkammeraden allerdings nicht. Oft kontaktieren mich Eltern und fragen, wie ich es schaffe noch zu arbeiten und ein eigenes Leben mit Freunden zu führen.

Wichtigste Antwort: Ich bin nicht allein.

Betroffene die selbstbestimmt leben wollen, benötigen vor der Antragsstellung so viel Fachwissen. Nur so ist es möglich eine selbstbestimmte Lebensführung außerhalb von Wohneinrichtungen zu führen.

Das Bundesteilhabegesetz und das Persönliche Budget bieten viele Möglichkeiten. Leider kommen nur sehr wenige in den Genuss diese auch zu erhalten. Das muss sich ändern.

Ich möchte das Mein Sohn in einer Welt lebt, in der ihm seine Hilfen auch dann gewährt werden, wenn Mama und Papa nicht zufällig „vom Fach“ sind und mit Rechtschutzversicherung für ihn kämpfen. Ich möchte, dass er und andere Betroffene auch ohne Kampf ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Ich wünsche mir, dass ich irgendwann nicht mehr auf die Art gebraucht werde und loslassen darf. Ja, ich spreche das aus, wovor wir Eltern von Kindern (oder Erwachsenen) mit Behinderung alle Angst haben: Was ist, wenn wir nicht mehr sind?

Ich setze mich dafür ein, dass es auch ohne uns möglich ist selbstbestimmt zu leben.

Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. (BAG PB)

ma vie ist Mitglied in der BAG PB. Ich als Geschäftsführerin von ma vie bin zudem seit 2019 aktives Vorstandmitglied der BAG PB (www.bag-pb.de)

Unser Ziel ist es, das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe sowie die Ausübung des Wunsch und Wahlrechts zu stärken, indem das Persönliche Budget als Leistungsform gleichberechtigt neben dem Sachleistungsprinzip Anwendung findet.

Gemeinsam mit der BAG PB e.V. versuche ich strukturellen Einfluss auf die Hilfen zu nehmen, die das Bundesteilhabegesetz Menschen mit Beeinträchtigung ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Hier ist noch ganz viel zu tun, denn obwohl es die Hilfen schon recht lange gibt und die gesetzliche Grundlage 2008 geschafften und 2018 und 2020 erweitert wurden, ist noch vielen unklar, wie diese Gesetze genau gemeint sind. Das geht nicht nur dir so, sondern auch vielen Menschen, die in dem Bereich arbeiten.

So passiert es immerwieder, dass sogar Menschen die beruflich über diese Hilfen entscheiden, nicht genau wissen, wie sie diese neuen Gesetze anwenden müssen. Das führt zu Unsicherheiten und oft langen Bearbeitungsprozessen.

Oft werden Anträge auf Basis von Gerichtsurteilen bearbeitet. Das ist sehr mühsam und auch ein bisschen unübersichtlich. Deshalb wünschen wir uns, dass mehr Bearbeiter sich besser damit auskennen und Menschen mit Unterstützungsbedarf diese Hilfen bewilligen.

Das SGB IX ( 9. Sozialgesetzbuch) ist das Gesetzbuch, welches die Grundlage schafft. Es ist wichtig zu wissen, dass all die Hilfen nicht mehr Teil der Sozialhilfe sind und somit nicht nur das Mindeste bewilligt werden muss. Es geht somit nicht nur darum das Leben „fähig“ zu machen, sondern auch darum die Einschränkungen auszugleichen, die durch die Behinderung entstehen und das Leben damit lebenswerter zu machen.

Wichtig ist auch, dass Menschen mit Beeinträchtigung neben der Eingliederungshilfe noch andere Hilfen benötigen. Wenn diese benötigt werden und die Person unter 63 Jahren ist, werden auch die anderen Hilfen aus der Sozialhilfe gelöst und nach den Regeln der Eingliederungshilfe bearbeitet. Das ist leider noch nicht allen Menschen klar.

Über die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. habe ich 2 bundesweite Arbeitsgruppen gegründet. In diesen Arbeitsgruppen arbeiten viele Menschen ehrenamtlich, die seit Jahren Erfahrungen in der Hilfegestaltung von Menschen mit Behinderung haben. Zudem sind viele Professionen vertreten.

Unter Sozialpädagogen, Sonderpädagogen, Juristen, Germanistikern sind auch selbst Betroffene oder nahe Angehörige von Menschen mit Behinderung. Somit schöpfen wir aus einem großen Wissensschatz, sowie aus einem umfangreichen Erfahrungsrepertoire.

AG Qualität in der Beratung

Ziel der AG ist es, die Beratungsqualität zu verbessern. Neben dem Ausbau und der Bekanntmachung von Beratungsstellen, die sich mit dem Persönlichem Budget auskennen, etablieren wir Qualitätskriterien, die Betroffenen die Sicherheit geben, im Anschluss an die Beratung umfassend informiert worden zu sein. Zudem ist die notwendige Beratung und Unterstützung Bestandteil der Hilfen im Persönlichem Budget. Da die Hilfe somit aus öffentlicher Hand finanziert wird, sollte der Bedürftige sich sicher sein können, dass wir Helfer auch vollumfänglich in der Lage sind zu helfen.

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AG Persönliches Budget und Umsatzsteuer

Ziel der BAG PB ist es, dass die Leistungen im Persönlichen Budget analog zu den Sachleistungen zugänglich werden. Dies bedeutet auch, dass die Wirtschaftlichkeit angeglichen werden muss. Sachleistungen sind in der Regel umsatzsteuerbefreit. Leistungen, die aus dem Persönlichem Budget bezahlt werden, sind aktuell keine Leistungen, die den Charakter einer sozialen Einrichtung zu Grunde liegen. Oft liegt der einzige, entscheidende Unterschied darin, dass die Leistung nicht mit dem Kostenträger direkt abgerechnet wird.

Somit muss auf Leistungen, die über ein Persönliches Budget eingekauft werden (Dienstleistermodell/ Budgetassistenz/ usw.) 19% Mehrwertsteuer bezahlt werden. Dies macht die Leistung somit 19% teurer und führt dazu, dass diese nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden kann.

Dies muss sich ändern. Eine Mehrwertsteuer darf die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung nicht einschränken. Das ist unser Ziel!

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Landesarbeitsgmeinschaft Persönliches Budget Niedersachsen

Über unser Engagement in der Landesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget Niedersachsen arbeiten wir daran, dass Menschen mit Beeinträchtigung hier leichter an die für sie notwendigen Informationen kommen und das die Politik uns und unsere Probleme wahrnimmt.

Wir haben große Unterstützung durch das Büro der/des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung / Referentin der/des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, die auch unsere gemeinsamen Termine koordiniert.

Auch hier arbeiten wir erfolgreich in einer multiprofessionellen Arbeitsgruppe an Lösungen und der Bekanntmachung dieser Hilfeform.

Im Mai 2022 hat uns unser Minister A. Philippi empfangen und unsere Forderungen mit uns besprochen.

Segold e.V.

Der Verein Selbstbestimmt Leben in Oldenburg e.V. (SeGold e.V.) Setzt sich für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung ein. Seit 2018 ist dieser Verein Träger der Oldenburger EUTB. Beratung, Aufklärung und Unterstützung bei der Selbstbestimmten Lebensführung ist der Kern des Vereins. Neben der bekannten Rolli Tanz Gruppe, ist SeGold fester Bestandteil des Plenums zur Oldenbuger Inklusionswoche und beteiligt sich an zahlreichen Veranstaltungen.

Merh informationen zu unserem Verein findet ihr auf YouTube oder www.segold.de.

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung Oldenburg (EUTB)

Die EUTB berät alle Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen oder alle Menschen die von Teilhabebeeinträchtigungen bedroht sind. Diese Beratungsstelle erreichen Sie unter: www.eutb-ol.de.

EUTB s sind flächendeckend über Deutschland verteilt. Solltest du aus einer anderen Region kommen, findest du die EUTB in deiner Nähe hier.

Unsere Landtagspräsidentin Hanna Naber

Unsere amtierende Landtagspräsidentin Hanna Naber steht seit Beginn unserer Tätigkeit an unserer Seite und macht Termine zur Besprechung von strukturellen Problemen schnell möglich und unterstützt uns bei Lösungsansätzen. Zudem bietet sie uns die Möglichkeit mit wichtigen Akteuren in Kontakt zu treten und vernetzt uns.